100 Vögel in einer Wohnung sind zu viel
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Die Haltung von Kanarienvögel und Wellensittichen kann der Vermieter zwar nicht verbieten, weil Kleintierhaltung grundsätzlich erlaubt ist. Hält ein Mieter aber 100 Vögel in seiner Wohnung und werden die Nachbarn durch Lärm und Gestank belästigt, kann der Vermieter das nicht nur untersagen, er kann dem Mieter auch fristlos kündigen, wenn er die Anzahl der Vögel nicht auf ein normales Maß reduziert.
Landgericht Karlsruhe (Az.: 9 S 360/ 00)
Aktualisiert (Freitag, den 12. Juni 2009 um 10:18 Uhr)










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