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35 Tauben sind genug

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Allgemeines - Gerichtsurteile

In Wohngebieten muss der Grundstücksnachbar die Haltung und den Flug von 35 Tauben dulden. Weitere 60 Tiere dürfen zu Zuchtzwecken, allerdings ohne Flugerlaubnis, in einem Taubenschlag gehalten werden. Nach Überzeugung der Richter führt die Zahl von 35 Flugtauben noch nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen eines Nachbarn. Der Nachbar muss es vielmehr hinnehmen, dass diese Vögel hin und wieder sein Grundstück beim Freiflug streifen oder überfliegen. Weder geht dabei eine unzumutbare Lärmbelästigung von den Tauben aus, noch konnte festgestellt werden, dass die Tauben das Grundstück beschmutzen.


Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 8 U 127/98)


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Latest Message: 1 Jahr, 4 months ago
  • Paula : Glückwunsch zu Deinen beiden Neuzugängen! ; - )
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  • Kohli : Sein Zustand hat sich zum Glück gebessert. Jetzt ist er "nur" noch schlapp.
  • Kohli : Mein Hansi hat seit zwei Tagen Durchfall... ich hoffe es bessert sich.
  • Kohli : Immer dieseProbleme mit dieser ShoutBox... aber jetzt sollte alles wieder funktionieren.
  • Kohli : Guten Morgen zusammen!
  • Kohli : So... endlich gab es ein Update... die Einträge ziehen sich in die komplette Breite.
  • Kohli : Naja... ging so! Hatte nicht viel machen können. Das Wetter war ja nicht so schön. Hätte gerne den Grill angeschmissen.
  • Paula : Hoffe, Du hattest einen schönen Vaddertach ;-)
  • Paula : Jetzt scheint Ruhe zu sein, was?

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