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Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker

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Allgemeines - Gerichtsurteile

Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die – ohne Arzt zu sein – bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht irreführend. Keine Rolle spielt es dabei , ob zur Ausübung als Tierheilpraktiker eine staatliche Erlaubnis notwendig ist oder nicht.



Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 108/97)


Kommentare

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Latest Message: 1 Jahr, 4 months ago
  • Paula : Glückwunsch zu Deinen beiden Neuzugängen! ; - )
  • Kohli : Ich heiße meine zwei Neuzänge Piesi aus Hennigsdorf und Coco aus Marquee in meiner Voliere willkommen.
  • Kohli : Sein Zustand hat sich zum Glück gebessert. Jetzt ist er "nur" noch schlapp.
  • Kohli : Mein Hansi hat seit zwei Tagen Durchfall... ich hoffe es bessert sich.
  • Kohli : Immer dieseProbleme mit dieser ShoutBox... aber jetzt sollte alles wieder funktionieren.
  • Kohli : Guten Morgen zusammen!
  • Kohli : So... endlich gab es ein Update... die Einträge ziehen sich in die komplette Breite.
  • Kohli : Naja... ging so! Hatte nicht viel machen können. Das Wetter war ja nicht so schön. Hätte gerne den Grill angeschmissen.
  • Paula : Hoffe, Du hattest einen schönen Vaddertach ;-)
  • Paula : Jetzt scheint Ruhe zu sein, was?

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