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Maulkorb für Papageien

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Allgemeines - Gerichtsurteile

Im vorliegenden Fall hat ein Mieter 16 Sittiche in der Mietswohnung. Der Lärmpegel hat die 60 Dezibel erreicht. Zulässig seien nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz maximal 45 Dezibel.

Die Anwohnerin hatte den Lärm zwar sieben Jahre lang geduldet, jedoch verwies der Richter auf die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs und stützte sich auf das erstellte Emissionsgutachten. Den Sittichen wurde nun gerichtlich untersagt, in den gesetzlichen Schutzzeiten (in der Regel zwischen 13.00 und 15.00 Uhr), zu rufen. Die Verfahrenskosten betrugen für den Beklagten ca. 4550,- €.

 

Amtgericht Gießen (Az. 47 C 1520/ 00)


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Latest Message: 1 Jahr, 4 months ago
  • Paula : Glückwunsch zu Deinen beiden Neuzugängen! ; - )
  • Kohli : Ich heiße meine zwei Neuzänge Piesi aus Hennigsdorf und Coco aus Marquee in meiner Voliere willkommen.
  • Kohli : Sein Zustand hat sich zum Glück gebessert. Jetzt ist er "nur" noch schlapp.
  • Kohli : Mein Hansi hat seit zwei Tagen Durchfall... ich hoffe es bessert sich.
  • Kohli : Immer dieseProbleme mit dieser ShoutBox... aber jetzt sollte alles wieder funktionieren.
  • Kohli : Guten Morgen zusammen!
  • Kohli : So... endlich gab es ein Update... die Einträge ziehen sich in die komplette Breite.
  • Kohli : Naja... ging so! Hatte nicht viel machen können. Das Wetter war ja nicht so schön. Hätte gerne den Grill angeschmissen.
  • Paula : Hoffe, Du hattest einen schönen Vaddertach ;-)
  • Paula : Jetzt scheint Ruhe zu sein, was?

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