Nachbarschaftsstreit: Papageienlärm
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Ein salomonisches Urteil haben Richter im sächsischen Zwickau in einem Nachbarschaftsstreit gefällt. Dabei ging es um die Lärmbelästigung durch im Freien gehaltene exotische Vögel, darunter zwei Salomonenkakadus.
Deren Gekreische nervte den Nachbarn so sehr, dass er auf Abschaffung der Tiere wegen Beeinträchtigung seines Eigentums klagte.
Die Richter entschieden, dass der Halter die Volieren mit seinen vier Lieblingen eine Stunde lang am Tag draußen aufstellen darf. Über einen längeren Zeitraum sei der Lärm der Vögel nicht zumutbar.
Zwickau: 6. Zivilkammer (6 S 388/ 00)









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