Papageienlärm kann Nachbarn stören
| Allgemeines - Gerichtsurteile |
Ein Nachbar fühlte sich durch die Haltung von 40-50 Aras, Grosspapageien und anderen Sittichen auf dem Nachbargrundstück derart eingeschränkt, dass er seinen Nachbarn auf Unterlassung verklagte. Das Gericht gab ihm recht und verurteilte den Vogelhalter, diese Papageien und Sittiche so zu halten, dass das Geschrei der Vögel nicht auf das Grundstück des Nachbarn dringen kann.
Nach Auffassung des Gerichts verursachen die in Freivolieren gehaltenen Papageien ein solch lästiges Geschrei, das ein durchschnittlich empfindsamer Nachbar nicht hinzunehmen braucht. Eine solche intensive Grundstücksnutzung ist nicht mehr ortsüblich. Deshalb muss der Vogelhalter notfalls die bauliche Maßnahme nicht zu einer drastischen Lärmminderung führen.
Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 U 57/ 98)









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