Reinigung des Balkons aufgrund Taubenextremitäten
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Für die Reinigung ist der Mieter zuständig. Kommt es aber zu einer übermäßigen Verschmutzung durch Tauben, dann muss der Vermieter einschreiten und die Taubenpage bekämpfen.
Landgericht Freiburg (3 S 386/ 96)










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