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Teilnahme an Vereinsmitgliederversammlungen

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Allgemeines - Gerichtsurteile

Das Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen eines Vereins gehört zu den existentiellen Mitgliedschaftsrechten bzw. pflichten, die in der Satzung verankert sein müssen und die nicht lediglich dem Einberufungsorgan überlassen bleiben dürfen. Sieht die Satzung schriftliche Einberufung vor, so ist eine solche, die lediglich in dem Veröffentlichungsorgan (Zeitschrift) des Vereins bekannt wird, nicht ausreichend.



Amtsgericht Elmshorn (Az.: 52 c 79/00)


Kommentare

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Latest Message: 1 Jahr, 4 months ago
  • Paula : Glückwunsch zu Deinen beiden Neuzugängen! ; - )
  • Kohli : Ich heiße meine zwei Neuzänge Piesi aus Hennigsdorf und Coco aus Marquee in meiner Voliere willkommen.
  • Kohli : Sein Zustand hat sich zum Glück gebessert. Jetzt ist er "nur" noch schlapp.
  • Kohli : Mein Hansi hat seit zwei Tagen Durchfall... ich hoffe es bessert sich.
  • Kohli : Immer dieseProbleme mit dieser ShoutBox... aber jetzt sollte alles wieder funktionieren.
  • Kohli : Guten Morgen zusammen!
  • Kohli : So... endlich gab es ein Update... die Einträge ziehen sich in die komplette Breite.
  • Kohli : Naja... ging so! Hatte nicht viel machen können. Das Wetter war ja nicht so schön. Hätte gerne den Grill angeschmissen.
  • Paula : Hoffe, Du hattest einen schönen Vaddertach ;-)
  • Paula : Jetzt scheint Ruhe zu sein, was?

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