Übermäßige Papageienhaltung
| Allgemeines - Gerichtsurteile |
In einem reinen Wohngebiet kann eine übermäßige Papageienhaltung aus Rucksicht auf die Nachbarn untersagt werden.
Im betreffenden Fall hatte ein Papageienfreund im Raum Trier 35 Papageien in seiner Gartenvoliere. Nachdem sich die Nachbarn beschwerten, prüfte dies nun die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Sie kamen zum Entschluss, dass dies die normale Heimtierhaltung sprengt. Der Halter muss sich von den meisten Papageien trennen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 8A 11802/ 03.OVG)










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