Vernachlässigung des Papageienbestandes
| Allgemeines - Gerichtsurteile |
Behauptet ein Papageienhalter, dass er kurz vor der amtstierärztlichen Kontrolle des Vogelbestandes schwer erkrankt gewesen sei, so rechtfertigt diese Krankheit keine Vernachlässigung der Tiere. Stellt der Amtstierarzt schwere Schäden an den Papageien fest, ist dieser berechtigt, dem Vogelhalter diese Tiere fortzunehmen, um so für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu sorgen. Aufgabe des Vogelhalters wäre es gewesen, für die Zeit der Erkrankung einen Pfleger zu finden.
Der Schutz des Tieres geht vor, so dass die Verfügung des Amtstierarztes, die Tiere anderweitig art- und verhaltensgerecht unterzubringen, vom Gericht für rechtmäßig erklärt wurde.
Bayrisches Verwaltungsgericht Würzburg (Az.: W5K 95.991)









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