Wellensittiche mit Papageienkrankheit
| Allgemeines - Gerichtsurteile |
Das Amtgericht in Maulbronn hat entschieden, dass ein Züchter bereits verkaufte Wellensittiche, die nachweislich mit der Papageienkrankheit infiziert waren, wieder zurücknehmen muss. Im vorliegenden Fall hatte ein Händler bei einem Züchter ein Paar Wellensittiche gekauft, von denen einer nach einiger Zeit einging.
Eine Untersuchung der Todesursache erbrachte, dass der Vogel mit der Papageienkrankheit infiziert war. Ein schlimmer Fall für den Händler, denn sein Vogelbestand wurde unter Quarantäne gesetzt. Er wollte deshalb vom Züchter nicht nur den Verlust des Vogels und die Behandlungskosten ersetzt haben, sondern auch einen Verdienstausfall in Höhe von 2000,- DM. Während er im ersten Fall Recht bekam, wollte ihm das Gericht den Verdienstausfall nicht anerkennen.
Amtsgericht Maulbronn (Aktenzeichen unbekannt)
Aktualisiert (Montag, den 21. Juni 2010 um 07:33 Uhr)









Kommentare