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Wenn Wellensittiche gegen das Gesetz verstoßen

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Zucht - Ratgeber und Hinweise

Allgemeines

Die Überschrift „Wenn Ihre Wellensittiche gegen das Gesetz verstoßen!“ ist natürlich nicht korrekt. Nicht die Wellensittiche verstoßen gegen das Gesetz, sondern Sie als Halter könnten in diese Gelegenheit kommen.

Oftmals ist es nur Neugierde oder Unwissenheit, was einen Wellensittich Halter dazu veranlasst, einfach mal einen Nistkasten in den Käfig oder die Voliere zu hängen. Aber Vorsicht, wenn Sie nicht in Besitz einer Zuchtgenehmigung sind, können Sie sich schnell strafbar machen.

Wer seine Wellensittiche zum Brüten animieren möchte, auch einmalig, muss sich vorher eine Zuchtgenehmigung vom zuständigen Veterinäramt einholen. Bei Missachtung verstößt der Halter gegen das Tierseuchengesetzt. Bei ungewollten Brüten, zum Beispiel bei übereifrigen Wellensittichen, die auf dem Boden brüten, kann auch eine Sondergenehmigung beantragt werden. Gegen eine Gebühr erhält man die erforderlichen Ringe dann vom BNA.

 

Woher bekommt man die Fußringe?

Diese erlangt man über den Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA), sobald die Zuchtgenehmigung des zuständigen Veterinäramt vorgewiesen wird.

 

Wie groß müssen diese Ringe sein?

Für Wellensittiche beträgt die Ringgröße etwa 4 - 4,5 mm.

 

Erlangung der Zuchtgenehmigung

Nachdem Sie mit dem zuständigen Ordnungsamt/ Veterinäramt einen Termin vereinbart haben, wird der Amtveterinär die Unterbringung und den Zustand vom Vogel begutachten. Des weiteren muss ein gefliester Quarantäneraum mit eigener Wasserversorgung und ohne Mobiliar vorhanden sein.

Anschließend prüft dieser Ihr Fachwissen (Über das Freileben, Haltung & Pflege, Krankheiten etc.). Sobald Sie die Zuchtgenehmigung erhalten haben, eine Gebühr von ca. 50,- EUR ist fällig,  lassen Sie eine Kopie beglaubigen (in jedem Rathaus möglich) und schicken diese, zusammen mit einem Bestellschein für die Ringe (Größe: 4-4,5 mm) dann zum BNA.

 

Links die weiterhelfen

 

Literatur/ Quelle

  • Schallenberg - Vorbereitung zur Sachkundeprüfung nach dem Tierseuchengesetz über K.H. Schallenberg, Hafkhorst 25, 48143 Münster
  • WP-Magazin

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Aktualisiert (Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 06:05 Uhr)

 

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